FÖRDERUNGEN

Besamungszuschuss

Der Besamungszuschuss beträgt € 17,00 pro Erstbesamung bei künstlicher Besamung. Vorlage: Besamungsschein vom Tierarzt oder Besamungsliste.

Der Besamungszuschuss bei Mutter-Kuh Haltung und bei Natursprung durch eigenen Zuchtstier beträgt € 8,50.
Vorlage von AMA-Liste oder LKV (Fruchtbarkeitskontrolle über Milch).

Abgabe bis 31.01. des Jahres

 

Fahrtechnikkurs

Bei der Vorlage der Urkunde und des Einzahlungsbeleges des Fahrtechnikkurses wird ein Betrag von € 100,00 an die Führerscheinneulinge überwiesen.

 

Solaranlagen

Förderbeitrag in der Höhe von € 50,00/m². Es werden bis zu 10 m² (Höchstbetrag € 500,00) gefördert.

 

Photovoltaikanlagen

Förderbetrag in der Höhe von € 50,00/kWp. Es werden bis zu 5 kWp (Höchstbetrag € 250,00) gefördert.

 

Zuschuss bei Heizungstausch

Einmaliger Zuschuss für die Sanierung oder Austausch einer bestehenden Heizungsanlage in der Höhe von € 300,00 für die Errichtung von Biomasseheizungsanlagen (Pellets-, Hackschnitzel- und Holzheizung) und Wärmepumpen.

 

Notstromaggregate für Haushalte

Förderung für die Anschaffung eines Notstromaggregats zur elektrischen Versorgung des Wohnhauses bei Stromausfällen in Katastrophenfällen. Die Förderhöhe beträgt 30 % der Bruttoanschaffungskosten (Höchstbetrag € 200,00).

Vorlage der Rechnung des Notstromaggregats und des Hausanschlusses

 

Färbelungszuschuss

Im Zuge einer Wohnhaussanierung gibt es einen Färbelungszuschuss in der Höhe von € 1,45/m² für ein Wohnhaus, welches mind. 20 Jahre alt ist.