VERBOT VON FEUERENTZÜNDEN UND RAUCHEN IM WALD

Veröffentlicht am: 27.02.2026

In der Anlage finden Sie die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Murau vom 26. Feburar 2026 über das Verbot von Feuerentzünden und Rauchen im Wald in Zeiten besonderer Brandgefahr, BVBl. Nr. 2/2026, die ab sofort in Kraft tritt.


BVB_ST_MU_20251217_65.pdf